Die CLIA Hochsee-Reedereien haben sich selber und freiwillig eine “Passenger Bill of Rights” gegeben. Diese öffentlich zugängliche Richtlinie enthält u.a. Fahrgastrechte, die Transparenz, Konsistenz und Verantwortlichkeit für Kreuzfahrtpassagiere gewährleisten soll.
Der Verband und die Reedereien wollen damit eine gemeinsame Grundlage schaffen, die die Sicherheit, den Komfort und die Betreuung der Gäste im Fall von technischen Problemen oder in Notfällen an Bord regelt.
Wer profitiert?
Die CLIA Fahrgastrechte gelten für alle Passagiere, die eine Hochseekreuzfahrt auf einer CLIA-Mitgliedsreederei weltweit buchen.
Die Mitglieder der CLIA widmen sich dem Komfort und der Betreuung aller Passagiere auf Hochseekreuzfahrten auf der ganzen Welt. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, haben sich die Mitglieder bereit erklärt, die folgenden Passagierrechte zu übernehmen:
1. Ausschiffung
Passagiere haben das Recht, ein im Hafen liegendes Schiff zu verlassen, wenn wesentliche Dinge des Alltags wie Nahrung, Wasser, Toiletteneinrichtungen und Zugang zu medizinischer Versorgung an Bord nicht ausreichend gewährleistet sind. Der Kapitän kann dieses Recht allerdings einschränken, sofern Sorgen um die Sicherheit der Fahrgäste bestehen und/oder die Zoll- und Einwanderungsanforderungen des Hafens eine Ausschiffung verhindern.
2. Kostenerstattung
Passagiere haben das Recht auf eine volle Rückerstattung des Reisepreises für eine Reise, die aufgrund von mechanischen Ausfällen abgesagt wird, oder eine teilweise Rückerstattung für Reisen, die aufgrund dieser Ausfälle vorzeitig abgebrochen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Schiff aufgrund eines Maschinenproblems nicht oder verspätet ausläuft.
3. Medizinische Versorgung
Passagiere haben das Recht auf eine umfassende medizinische Notfallversorgung an Bord von Schiffen, die auf Hochsee unterwegs sind. Diese Versorgung muss notfalls solange gewährleistet sein, bis eine medizinische Versorgung an Land zugänglich ist. Eine Reederei darf ihren Passagieren also an Bord weder eine medizinische Versorgung verwehren, noch bei anhaltenden medizinischen Problemen, eine an Bord begonnene Behandlung unter- oder abbrechen.
4. Information über Routenänderungen
Passagiere haben das Recht auf rechtzeitige Information über alle Änderungen in der Reiseroute im Falle eines mechanischen Fehlers oder Notfalls an Bord sowie auf rechtzeitige Aktualisierung des Status der Bemühungen zur Behebung mechanischer Fehler.
5. Evakuierung
Passagiere haben das Recht auf Betreuung und Anleitung durch eine Schiffsbesatzung, die über eine angemessene Ausbildung in Notfall- und Evakuierungsverfahren verfügt.
6. Stromversorgung
Passagiere haben das Recht auf eine Notstromquelle bei Ausfall des Hauptgenerators.
7. Beförderung
Passagiere haben das Recht auf Beförderung zum geplanten Ausschiffungshafen des Schiffes oder zur Heimatstadt des Fahrgastes, falls eine Kreuzfahrt aufgrund von mechanischen Ausfällen vorzeitig beendet wird.
8. Unterbringung
Passagiere haben das Recht auf Unterbringung bei Ausschiffung und Übernachtung in einem ungeplanten Hafen, wenn eine Kreuzfahrt aufgrund von mechanischen Ausfällen vorzeitig beendet wird.
9. Kostenfreie Hotline
Passagiere haben das Recht auf eine gebührenfreie Telefonhotline, die auf der Website jeder Kreuzfahrtgesellschaft einsehbar ist. Die Hotline muss für Fragen oder Informationen zu allen Aspekten des Schiffsbetriebs genutzt werden können.
10. Information über Fahrgastrechte
Passagiere haben das Recht, diese CLIA Fahrgastrechte auf der Website der Reederei einsehen zu können.
Quelle: CLIA Bill of Rights